Robert Huber
Aktuell
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© 2012 Robert Huber
 
 
 

Digitale Betriebsprüfung

Sehr geehrte ApotherInnen,

zunehmend mehr Anfragen erhalten wir, als neutrale EDV-Agentur für Apotheken, von unseren Kunden zu diesem Thema.

Warten Sie nicht erst, bis sich der Steuerprüfer anmeldet. Reagieren Sie jetzt und bereiten sich ausführlich vor. Es ist IHR Geld!

Weitere Information erhalten Sie von Ihrem Softwarehaus oder einem ausgewiesenen Fachmann in diesem Bereich: durch Herrn Dr. Bellinger.
Dr. Bernhard Bellinger
Heinrich-Heine-Allee 30
40213 Düsseldorf

Fon: (0211) 866 86 0
Fax: (0211) 866 86 69
bellinger@bellinger.de

Was können wir für Sie in diesem Bereich tun?
Wir stellen als erstes einmal Ihre Bestandsdifferenzen ab. Da haben Sie schon einmal ein Thema erledigt, welches der Steuerprüfer kontrolliert.
Als zweite Maßnahme helfen wir Ihnen bei der Erstellung von QMS-Maßnahmen bzw. Erstellen Ihnen Ihr QMS-Handbuch. Das ist ebenso wichtig.
Nur wer genau nachweisen kann, dass er z.B. Stornos richtig verbucht, Retouren richtig verwaltet und dokumentiert, dass Alles getan wurde, um
Manipulationen an der EDV zu vermeiden - nur dann können Sie sich getrost zurücklehnen und die Steuerprüfung abwarten. Für alle Anderen gibt
es bis zu diesem Termin noch viel zu tun.

Wir helfen Ihnen gerne mit unserer ganzen Kompetenz - schließlich habe ich die Hälfte meines Lebens für Apotheken und deren EDV gearbeitet!

Ihre
Ursula Greinert

 

QMS in Apotheken

Möchten Sie ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) in Ihre Apotheke einführen, so verlässt einen schnell die Euphorie, wenn man erkennt, wie viel Arbeit alleine für die Dokumentation in so einem Projekt steckt. Zeit, die man eigentlich nicht hat.
Hier bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Profesionell, schnell und kompetent legen wir Ihr QMS-Handbuch an, beschreiben Ihre Arbeitsabläufe und zeigen Ihnen - nach Übergabe des Projekts an Ihre Mitarbeiterin - wie einfach nun das Aktualisieren und Ergänzen geht.

Qualitätssicherung bedeutet ja nicht, dass Sie viel Papier produzieren, sondern das Sie alles nach Qualitätskriterien hinterleuchten und prüfen und diese Kriterien dann einführen. Damit haben Sie sicher noch genug Arbeit.

Das Zusammenstellen bzw. Dokumentieren überlassen Sie ganz einfach uns, den Fachleuten im Bereich EDV in Apotheken. Seit übe 20 Jahren machen wir schließlich nichts anderes, als Apotheken im EDV-Bereich zu unterstützen.

Gerne sind wir für SIE tätig. Anruf genügt (09126 2779-0).

Warum lassen Sie sich diese Dienstleistung "Einführung von QMS-Maßnahmen" nicht bezuschussen? U.a. gebe ich Ihnen die erweiterten Richtlinien dazu bekannt.

Nach Nr. 2.2.3 der Richtlinien werden Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements (Qualitätsmanagementberatungen) gefördert. Diese Beratungen erfüllen den Zuwendungszweck der Richtlinien, weil Qualitätsmanagement zur Leistungssteigerung der mittelständischen Wirtschaft beiträgt. Die Unternehmen oder freiberuflich Tätigen, die ein solches System vorweisen können, verfügen nämlich gegenüber Mitstreitern auf dem Markt über einen Wettbewerbsvorteil. Beratungen, die dem Unternehmen Hilfe bei der Errichtung oder Optimierung eines solchen Systems geben, sind daher förderfähig. Nur die Kosten für die Beratung sind förderfähig, nicht die der Zertifizierung. Auch ist eine Zertifizierung nicht Bedingung für eine Förderung. Die Anforderungen und Prüfkriterien an eine förderfähige Beratungsleistung unterscheiden sich nämlich von denen einer Zertifizierung. Bei einer Zertifizierung handelt es sich zudem um eine gutachterliche Stellungnahme, die nach Nr. 3.1.4 der Richtlinien nicht förderfähig ist. Voraussetzung für die Förderung einer Qualitätsmanagementberatung ist, dass die Beratung alle Anforderungen an eine individuelle, konzeptionelle Beratungsleistung erfüllt. Grundsätzlich müssen daher "Analyse, Schwachstellenbenennung, Handlungsempfehlungen und Anleitungen" vorliegen (Nr. 4.1 der Richtlinien). Eine objektive Beratungsleistung und Bewertung durch den Berater/die Beraterin muss erkennbar sein. Entscheidend für eine förderfähige Beratungsleistung ist, dass der Berater/die Beraterin sich einen Überblick vor Ort verschafft und eine eigene Wertung der Unternehmenssituation abgibt. Ebenso sind die vorgeschlagenen und ggf. bereits umgesetzten Maßnahmen zusammenzufassen. Den Unterlagen sind Auszüge des Handbuchs beizufügen, denen der individuelle Bezug zum Unternehmen zu entnehmen ist. Nur so kann das Richtlinienerfordernis, dass die Beratung einen individuellen Bezug zum Betrieb aufweist, nachgewiesen werden. Reine Beschreibungen des Ablaufs oder der Durchführung der Beratung reichen nicht aus. Auch nicht lediglich das Inhaltsverzeichnis des QM-Handbuches. Im Ergebnis muss der Beratungsbericht erkennen lassen, warum ein Qualitätsmanagement notwendig war, welche Schwachstellen im Unternehmen vorlagen und hierdurch beseitigt werden und welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. werden sollen.

Näheres dazu finden Sie auch unter: www.bafa.de

Anträge zu Ihrem Zuschuß bringe ich natürlich mit und fülle diese gleich mit Ihnen vor Ort aus.


Ihre
Ursula Greinert